LWL-Mobilitätsfonds. Neuerungen ab 01.08.2024

Neuerungen beim LWL-Mobilitätsfonds ab 01. August 2024

Ab dem 01. August 2024 gelten neue Regelungen für die Antragstellung

 

Mit dem Mobilitätsfonds des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe können Sie für Ihre Lerngruppe einen Antrag auf Reisekostenerstattung stellen.

Nun wurden die Regelungen aktualisiert:

Ab dem 1. August 2024 ist auch die Förderung von Fahrten zu LVR-Museen und Partnermuseen im Rheinland möglich. Ausschlaggebend für die Antragsstellung ist der Standort der Schule, des Kindergartens oder der Kindertagesstätte; Einrichtungen mit Sitz im Rheinland stellen ihre Anträge beim LVR-Mobilitätsfonds. Außerdem neu: Ab dem 1. August sind Fahrten Offener Ganztagsschulen (OGS) förderfähig.